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Waren-Transportversicherung

Mit Sicherheit ans Ziel

ZUR BERATUNG

Was ist eine Waren-Transportversicherung?

Egal ob zu Wasser, Land oder Luft – die Transport-Warenversicherung Allianz Esa bietet eine umfassende Absicherung von Gütern während der Beförderung und der damit verbundenen, transportbedingten Lagerung. Abhängig vom benötigten Geltungsbereich sind die Transporte innerhalb Deutschlands, Europas oder weltweit versichert. 


Warum ist eine Waren-Transportversicherung sinnvoll?

Bei Transporten kann viel passieren. Jedes Jahr entstehen Transportschäden in Milliardenhöhe. Dabei tragen Sie nicht nur das finanzielle Risiko, wenn Sie die Waren selbst befördern – auch beim Transport Ihrer Waren durch Partnerunternehmen wie Speditionen, Paketdienstleister und Frachtführer besteht nur gesetzliche und vertragliche Haftung, die in der Regel begrenzt und oftmals unzureichend ist. Die Folge: Sie müssen die Kosten von etwaigen Schäden oder gar für den Verlust von Waren selbst tragen. Mit einer Warentransportversicherung lässt sich dieses betriebswirtschaftliche Risiko minimieren.

Was ist versichert?

Versicherbar sind die Transporte, wie etwa Versendungen, Bezüge, Exporte, Importe, Rücksendungen, Retouren von Gütern von Produktionsbetrieben, Import- und Exportunternehmen und sonstigen Handelsunternehmen, die mit eigenen Transportmitteln oder von gewerblichen Transportunternehmen befördert werden. Ebenfalls versicherbar sind Transporte und Aufenthalte eigener Kundendienstwerkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte, Muster- und Vorführgeräte in Kundendienst- und Servicefahrzeugen. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern weltweit.

Für wen ist eine Warentransportversicherung sinnvoll?

  • Handelsbetriebe etwa für Elektronik-, Bekleidungs- oder Haushaltswaren 
  • Gewerbe- und Produktionsbetriebe
  • Import-/Export- und Handelsunternehmen
  • Maschinenbau, Metallbau

Nicht geeignet ist die Allianz Esa Transport-Warenversicherung für

  • Frachtführer
  • Privatpersonen, die nur ein Paket verschicken wollen

Logistik Versicherungen der Allianz Esa

Was sind Ihre Vorteile mit einer Transport-Warenversicherung der Allianz Esa?

  • Schließung der Haftungslücken – die begrenzte Haftung von Frachtführern und Spediteuren deckt viele Schäden nicht ab. Eine Warentransportversicherung schließt diese Lücke.
  • Schutz vor ungeplanten Kosten durch Verlust oder Beschädigung Ihrer Waren und Güter
  • Globale Absicherung von Haus zu Haus – inklusiver notwendiger Zwischenlagerungen
  • Flexible und passgenaue Versicherungslösung – abgestimmt auf Ihre Anforderungen

 

Alle Vorteile im Überblick

Welche Transporte und Aufenthalte deckt eine Warentransportversicherung ab?

Diese spezielle Versicherungsform der Allianz Esa bietet einen sogenannten Allgefahrenschutz. Das bedeutet: Grundsätzlich sind alle Schäden, die bei Land-, Luft- und Seetransporten sowie Lagerungen während der Dauer des versicherten Transports abgedeckt. Sofern diese nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Dabei wird umgehend Ersatz für Verlust oder Beschädigungen der in der Police angeführten Güter innerhalb des definierten Geltungsbereichs geleistet. Folgende Transportarten sind im vereinbarten Umfang versichert:

  • Bezüge (gekaufte, fakturierte Güter) und Versendungen (verkaufte, fakturierte Güter)
  • Retouren und Rücksendungen an Lieferanten und Lieferantinnen oder den Versicherungsnehmenden
  • Direktlieferungen von Herstellerfirmen oder Zulieferern zu Kunden und Kundinnen der versicherten Person
  • Zwischentransporte von fakturierten bzw. unfakturierten Sendungen zwischen der versicherten Person und deren eigenen Betrieben und Niederlassungen, zur Lohnveredelung und sonstigen fremden Betrieben
  • Transporte zu und von Verpackungsbetrieben einschließlich dortiger Aufenthalte bis zu einer Dauer von 60 Tagen
  • Transporte von reparierten und gewarteten Gütern
  • Transporte von Gütern zur Reparatur und Wartung
  • Transporte von kostenlosen Austausch- und Garantielieferungen
  • Transporte zu Vorführungen und zurück durch die versicherte Person oder eine entsprechende Vertretung 
  • Transporte zur Auswahl und als Muster hin und zurück
  • Transporte von Kommissions- und Konsignationsware
  • Bezüge und Versendungen von Investitionsgütern, wenn diese auf Gefahr des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin reisen
  • Innerbetriebliche Transporte, sofern diese mit Hilfe von Transportmitteln durchgeführt werden
  • Transporte mit eigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen und Anhängern sowie Mitarbeiterfahrzeugen
  • Transporte von firmeneigenen Kundendienstwerkzeugen, Mess- und Arbeitsgeräten, Muster und Vorführgeräten bei der Mitführung durch Mitarbeitende des/der Versicherten
  • Transporte von Akten, Zeichnungen, Plänen und Datenträgern
  • Transporte zu Ausstellungen oder Messen inklusive Aufenthalte während der Veranstaltung
  • Umzüge (auch von ganzen Betriebsstätten) sowie betriebsbedingte Umzüge

Hinweis: Zwischenlagerungen sind während der Dauer der Versicherung bis zu 60 Tagen mitversichert. Für die genauen Voraussetzungen und bei individuellen Änderungen kommen Sie auf uns zu.

Welche Güter sind versichert?

Versicherbar sind Güter, die von gewerblichen Transportfirmen oder mit eigenen, gemieteten oder geliehenen Transportmitteln befördert werden. Darüber hinaus mit abgesichert sind: 

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigkeitsfabrikate sowie Teile und Zubehör, Erzeugnisse und Handelswaren
  • Regelmäßig wieder ergänzten Materialien, die bei der Herstellung der versicherten Erzeugnisse verbraucht und dabei Bestandteil dieser Erzeugnisse werden
  • Investitionsgüter
  • Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
  • Firmeneigene Kundendienstwerkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte, Muster und Vorführungsgeräte
  • Musterkollektionen
  • Neues Verpackungs- und Aufmachmaterial, Werbegeschenke, Demonstrationsmaterial und Fachliteratur
  • Sämtliche Ausstellungsgüter, inklusive Werbemittel und Verbrauchsgüter sowie der Ausstellungs-/Messestand – einschließlich dessen Einrichtung und Ausrüstung
  • Persönliche Habe von Mitarbeitenden auf Dienstreisen im Zusammenhang mit Ausstellungen
  • Der Versicherungsschutz der Allianz Esa beinhaltet auch Präsentationen auf Ausstellungen und Messen – Hin- und Rücktransporte inbegriffen.

Folgende Interessen sind darüber hinaus in Höhe von 10 Prozent des Warenwertes mit abgedeckt:

  • Der entgangene imaginäre Gewinn (sofern vertraglich vereinbart)
  • Zoll, Steuern und Abgaben
  • Mehrwert, Fracht und sonstige Kosten

Nicht versichert sind Güter, die beim Transport einer ausdrücklichen Zusatzvereinbarung bedürfen. Hierzu zählen folgende Gegenstände und Produkte:

  • Zigaretten
  • Lebende Tiere
  • Kunstgegenstände
  • Kraftfahrzeuge
  • Pharmaprodukte, Arzneien, Impfstoffe, Blutkonserven und dergleichen, bezogen auf Schäden durch Verderb
  • Edelmetalle, Edelsteine und Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen, Juwelen, Perlen, Bijouterien, Geld, Münzen, Wertpapiere oder Uhren
  • Radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe, soweit sie die gesetzlich zulässigen Freigrenzen übersteigen
  • Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind (gemäß der entsprechenden Kapitel des International Maritime Dangerous Goods Code)
  • Drogen, auf die das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Anwendung findet
  • Schüttgüter
  • Gebrauchte Verpackungen

Höchstversicherungssummen

Wir bieten attraktiven Deckungsschutz für alle Arten und Größen von Betrieben. Bereits unsere Standardtdeckung bietet dabei umfassenden Schutz für Betriebe.

Maximale Versicherungsleistung Höchsthaftungssumme
Je geeignetem Transportmittel 2.500.000 EUR
Je Lagerort 2.500.000 EUR
Bei Investitionsgütertransporten 1.000.000 EUR
Bei innerbetrieblichen Transporten 1.000.000 EUR
Je Sendung per Kurier-, Express- oder Paketdienst 25.000 EUR
Je Ausstellung oder Messe 250.000 EUR
Jedoch für das Eigentum des Standbeauftragten je Person 5.000 EUR
Für Umzüge 100.000 EUR
Jedoch für betriebsbedingte Umzüge von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen 10.000 EUR
Für Transporte mit Aufenthalt in Kundendienst-/Servicefahrzeugen 250.000 EUR
Jedoch für firmeneigene Werkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte, Muster und Vorführgeräte 100.000 EUR
Für Akten, Zeichnungen, Pläne und Datenträger 5.000 EUR
Für Aufräumungs-, Bergungs-, Beseitigungs- und Vernichtungskosten 50.000 EUR
Für Bewegungs- und Schutzkosten 50.000 EUR
Für Mehrkosten durch Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschläge 15.000 EUR
Für Express- und Luftfrachtmehrkosten 15.000 EUR
Für Güterfolgeschäden 1.000.000 EUR
Für Vermögensschäden 1.000.000 EUR
Maximale Leistung pro Versicherungsfall
Je Schadensereignis und Versicherungsjahr 2.500.000 EUR
Für Güterfolgeschäden 1.000.000 EUR
Für Vermögensschäden 1.000.000 EUR

Hinweis: Alle Versicherungsfälle, die aus ein und derselben Schadensursache entstehen, gelten als ein Schadensereignis.

 

Welche Schäden deckt die Warentransportversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind unter anderem Gefahren, die eine logische Konsequenz der folgenden Parameter darstellen:

  • Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen
  • Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
  • Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes
  • Mittelbare Schäden aller Art, außer Güterfolge- und Vermögensschäden gemäß der Versicherungsbedingungen
  • Verzögerung der Reise
  • Innerer Verderb oder natürliche Beschaffenheit der Güter
  • Nicht beanspruchungsgerechte Verpackung bzw. vorsätzliches oder grob fahrlässiges, unsachgemäßes Verladen
  • Inventurdifferenzen bei Lagerungen
  • Einwirkungen von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und Niederschlägen
  • Gefahren durch Witterung bei im Freien gelagerten Waren (außer vorgesehen)
  • Cyber- und Blackoutschäden 
  • Pandemiebedrohungen

Hinweis: Mittelbare Schäden aller Art werden ersetzt, wenn diese durch die besonderen Bestimmungen zu Güterfolge- und Vermögensschäden mitversichert wurden. 

Schaden­beispiele

Diese drei Versicherungsfälle geben Ihnen einen Einblick, warum eine Warentransportversicherung für Sie und Ihr Unternehmen notwendig ist:

Warenschaden und Mehrkosten infolge Schiffskollision

 

Warenschaden und Mehrkosten infolge einer Schiffskollision

In Fernost eingekaufte Ware wird auf dem Transportweg nach Deutschland durch eine Kollision des Containerschiffts in Mitleidenschaft gezogen. Die Ware muss entladen, zwischengelagert und mit einem anderen Schiff weiterbefördert werden. Für die so entstandene Schadensumme in Höhe von 29.000 Euro kommt die Allianz Esa auf.

Maschine fällt vom Gabelstapler

 

Maschine fällt vom Gabelstapler

Eine Spezialmaschine, die für einen Großkunden angefertigt wurde, fällt beim Beladen des Lkw vom Gabelstapler und wird schwer angeschlagen. Die Allianz Esa ersetzt die Kosten für die aufwändige Reparatur und Ersatzteile sowie die Gebühren für einen Sachverständigen in Höhe von 56.500 Euro.

Beschädigung von Ausstellungsgütern

 

Beschädigungen von Ausstellungsgütern

Auf dem Weg zu einer wichtigen Ausstellung in Übersee sind die Ausstellungsgüter beschädigt worden. Einzelne Komponenten können durch einen Monteur, der anreisen muss, vor Ort repariert werden. Für den rechtzeitigen Ersatz zum Ausstellungsbeginn müssen die zerstörten Teile per Luftfracht geliefert werden. Die Allianz Esa übernimmt die Gesamtschadensumme von 67.800 Euro.

Was kostet eine Warentransportversicherung?

Die Höhe Ihres Beitrags ist von spezifischen Faktoren abhängig: 

  • Betriebs-/Güterart
  • Umsatz
  • Geltungsbereich
  • Anzahl der Ausstellungen
  • Gewünschte Zusatzpakete

Sie entscheiden dabei, ob eine standardisierte Police ausreicht oder ob Sie besondere Risiken mitversichern lassen möchten. Auch im Falle von individuellen Wünschen und Bedürfnissen bietet die Allianz Esa den optimalen Schutz für Ihr Unternehmen. 

Lassen Sie sich beraten und erfahren Sie, wie sich Ihre Transportversicherung anpassen und berechnen lässt.

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FAQs

Die Reise- und Warenlagerversicherung schützt Edelmetalle, Schmuck-, Uhren- und Juwelierwaren zuverlässig auf Reisen sowie während des Transports und bei Lagerungen. Diese Güter sind in den Bedingungen der Transport-Warenversicherung ausgeschlossen.

Ja. In folgenden Fällen versicherter Naturgefahren wird der Versicherungsschutz auf die Dauer von 72 aufeinanderfolgenden Stunden begrenzt:

  • Bei Sturm, Regen, Hagel, Hurrikan, Tornado, Taifun und/oder Wirbelsturm
  • Bei Erd- und Seebeben, Vulkanausbruch und/oder Flutwelle
  • Bei Überschwemmung

  • Untersuchen Sie die Güter sofort umfassend und dokumentieren Sie die Schäden 
  • Stellen Sie Ersatzansprüche gegen Dritte sicher
  • Sorgen Sie für eine Minderung der entstandenen Schäden und verhindern Sie weitere Folgen
  • Ziehen Sie umgehend den in der Police oder dem Zertifikat genannten Havarie-Kommissar/-Kommissarin hinzu
  • Verändern Sie den Zustand der Sendung und der Verpackung bis zum Eintreffen des Havarie-Kommissars nicht. Sofern dies nicht erforderlich ist, um Schäden zu begrenzen.
  • Zeigen Sie Ihrem Versicherer unverzüglich den Versicherungsfall an
  • Reichen Sie bei Ihrem Versicherer die vollständigen Schadensunterlagen ein

Ja. Wenn ein Schiff in Seenot gerät und Teile der Ladung geopfert werden müssen, um Schiff und Ladung zu retten, wird die so genannte „Große Haverei“ (Havarie-grosse) erklärt. Die Kosten für die Rettung werden zwischen Schiff und Ladungseignern aufgeteilt. Eine Warentransportversicherung übernimmt diese Kosten für den Kunden.

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