Egal ob zu Wasser, Land oder Luft – die Transport-Warenversicherung Allianz Esa bietet eine umfassende Absicherung von Gütern während der Beförderung und der damit verbundenen, transportbedingten Lagerung. Abhängig vom benötigten Geltungsbereich sind die Transporte innerhalb Deutschlands, Europas oder weltweit versichert.
Bei Transporten kann viel passieren. Jedes Jahr entstehen Transportschäden in Milliardenhöhe. Dabei tragen Sie nicht nur das finanzielle Risiko, wenn Sie die Waren selbst befördern – auch beim Transport Ihrer Waren durch Partnerunternehmen wie Speditionen, Paketdienstleister und Frachtführer besteht nur gesetzliche und vertragliche Haftung, die in der Regel begrenzt und oftmals unzureichend ist. Die Folge: Sie müssen die Kosten von etwaigen Schäden oder gar für den Verlust von Waren selbst tragen. Mit einer Warentransportversicherung lässt sich dieses betriebswirtschaftliche Risiko minimieren.
Versicherbar sind die Transporte, wie etwa Versendungen, Bezüge, Exporte, Importe, Rücksendungen, Retouren von Gütern von Produktionsbetrieben, Import- und Exportunternehmen und sonstigen Handelsunternehmen, die mit eigenen Transportmitteln oder von gewerblichen Transportunternehmen befördert werden. Ebenfalls versicherbar sind Transporte und Aufenthalte eigener Kundendienstwerkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte, Muster- und Vorführgeräte in Kundendienst- und Servicefahrzeugen. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern weltweit.

Diese spezielle Versicherungsform der Allianz Esa bietet einen sogenannten Allgefahrenschutz. Das bedeutet: Grundsätzlich sind alle Schäden, die bei Land-, Luft- und Seetransporten sowie Lagerungen während der Dauer des versicherten Transports abgedeckt. Sofern diese nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Dabei wird umgehend Ersatz für Verlust oder Beschädigungen der in der Police angeführten Güter innerhalb des definierten Geltungsbereichs geleistet. Folgende Transportarten sind im vereinbarten Umfang versichert:
Hinweis: Zwischenlagerungen sind während der Dauer der Versicherung bis zu 60 Tagen mitversichert. Für die genauen Voraussetzungen und bei individuellen Änderungen kommen Sie auf uns zu.
Versicherbar sind Güter, die von gewerblichen Transportfirmen oder mit eigenen, gemieteten oder geliehenen Transportmitteln befördert werden. Darüber hinaus mit abgesichert sind:
Folgende Interessen sind darüber hinaus in Höhe von 10 Prozent des Warenwertes mit abgedeckt:
Nicht versichert sind Güter, die beim Transport einer ausdrücklichen Zusatzvereinbarung bedürfen. Hierzu zählen folgende Gegenstände und Produkte:
Wir bieten attraktiven Deckungsschutz für alle Arten und Größen von Betrieben. Bereits unsere Standardtdeckung bietet dabei umfassenden Schutz für Betriebe.
| Maximale Versicherungsleistung | Höchsthaftungssumme |
|---|---|
| Je geeignetem Transportmittel | 2.500.000 EUR |
| Je Lagerort | 2.500.000 EUR |
| Bei Investitionsgütertransporten | 1.000.000 EUR |
| Bei innerbetrieblichen Transporten | 1.000.000 EUR |
| Je Sendung per Kurier-, Express- oder Paketdienst | 25.000 EUR |
| Je Ausstellung oder Messe | 250.000 EUR |
| Jedoch für das Eigentum des Standbeauftragten je Person | 5.000 EUR |
| Für Umzüge | 100.000 EUR |
| Jedoch für betriebsbedingte Umzüge von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen | 10.000 EUR |
| Für Transporte mit Aufenthalt in Kundendienst-/Servicefahrzeugen | 250.000 EUR |
| Jedoch für firmeneigene Werkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte, Muster und Vorführgeräte | 100.000 EUR |
| Für Akten, Zeichnungen, Pläne und Datenträger | 5.000 EUR |
| Für Aufräumungs-, Bergungs-, Beseitigungs- und Vernichtungskosten | 50.000 EUR |
| Für Bewegungs- und Schutzkosten | 50.000 EUR |
| Für Mehrkosten durch Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschläge | 15.000 EUR |
| Für Express- und Luftfrachtmehrkosten | 15.000 EUR |
| Für Güterfolgeschäden | 1.000.000 EUR |
| Für Vermögensschäden | 1.000.000 EUR |
| Maximale Leistung pro Versicherungsfall | |
|---|---|
| Je Schadensereignis und Versicherungsjahr | 2.500.000 EUR |
| Für Güterfolgeschäden | 1.000.000 EUR |
| Für Vermögensschäden | 1.000.000 EUR |
Hinweis: Alle Versicherungsfälle, die aus ein und derselben Schadensursache entstehen, gelten als ein Schadensereignis.
Nicht versichert sind unter anderem Gefahren, die eine logische Konsequenz der folgenden Parameter darstellen:
Hinweis: Mittelbare Schäden aller Art werden ersetzt, wenn diese durch die besonderen Bestimmungen zu Güterfolge- und Vermögensschäden mitversichert wurden.
Diese drei Versicherungsfälle geben Ihnen einen Einblick, warum eine Warentransportversicherung für Sie und Ihr Unternehmen notwendig ist:
In Fernost eingekaufte Ware wird auf dem Transportweg nach Deutschland durch eine Kollision des Containerschiffts in Mitleidenschaft gezogen. Die Ware muss entladen, zwischengelagert und mit einem anderen Schiff weiterbefördert werden. Für die so entstandene Schadensumme in Höhe von 29.000 Euro kommt die Allianz Esa auf.
Eine Spezialmaschine, die für einen Großkunden angefertigt wurde, fällt beim Beladen des Lkw vom Gabelstapler und wird schwer angeschlagen. Die Allianz Esa ersetzt die Kosten für die aufwändige Reparatur und Ersatzteile sowie die Gebühren für einen Sachverständigen in Höhe von 56.500 Euro.
Auf dem Weg zu einer wichtigen Ausstellung in Übersee sind die Ausstellungsgüter beschädigt worden. Einzelne Komponenten können durch einen Monteur, der anreisen muss, vor Ort repariert werden. Für den rechtzeitigen Ersatz zum Ausstellungsbeginn müssen die zerstörten Teile per Luftfracht geliefert werden. Die Allianz Esa übernimmt die Gesamtschadensumme von 67.800 Euro.

Die Höhe Ihres Beitrags ist von spezifischen Faktoren abhängig:
Sie entscheiden dabei, ob eine standardisierte Police ausreicht oder ob Sie besondere Risiken mitversichern lassen möchten. Auch im Falle von individuellen Wünschen und Bedürfnissen bietet die Allianz Esa den optimalen Schutz für Ihr Unternehmen.
Lassen Sie sich beraten und erfahren Sie, wie sich Ihre Transportversicherung anpassen und berechnen lässt.
Die Reise- und Warenlagerversicherung schützt Edelmetalle, Schmuck-, Uhren- und Juwelierwaren zuverlässig auf Reisen sowie während des Transports und bei Lagerungen. Diese Güter sind in den Bedingungen der Transport-Warenversicherung ausgeschlossen.
Ja. In folgenden Fällen versicherter Naturgefahren wird der Versicherungsschutz auf die Dauer von 72 aufeinanderfolgenden Stunden begrenzt:
Ja. Wenn ein Schiff in Seenot gerät und Teile der Ladung geopfert werden müssen, um Schiff und Ladung zu retten, wird die so genannte „Große Haverei“ (Havarie-grosse) erklärt. Die Kosten für die Rettung werden zwischen Schiff und Ladungseignern aufgeteilt. Eine Warentransportversicherung übernimmt diese Kosten für den Kunden.
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