Verkauf der Yacht

Sie wollen Ihre Yacht verkaufen? Eine frühzeitige Information bietet Ihnen Vorteile. Bitte informieren Sie uns bereits vor der Übergabe!

Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Verkauf der Yacht ist die Yachtversicherung.

Dass die bestehende Yacht-Kaskoversicherung – so die gesetzliche Regelung - mit dem Kauf der Yacht automatisch auf den neuen Eigner übergeht, ist vielfach nicht bekannt. Die Vertragsübernahme erfolgt bei der Übereignung. Der seither bestehende Versicherungsschutz gilt zunächst für die Dauer von einem Monat und kann nach den gesetzlichen Vorschriften entweder weitergeführt oder durch den neuen Eigner bzw. den Versicherer gekündigt werden. Der Gesetzgeber stellt damit den Verbraucherschutz in den Vordergrund, denn die Regelung gewährleistet die Möglichkeit eines nahtlosen Übergangs zur eigenen Kasko-Versicherung und die Sicherheit, nicht plötzlich ohne Absicherung für das Boot dazustehen.

Diese Regelung gilt aber nur für die Yacht-Kaskoversicherung, nicht für die Yacht-Haftpflichtversicherung, denn diese geht nicht auf den neuen Eigner über, sondern endet automatisch bei Eigentumsübergang.

Damit beim Kauf einer Yacht keine Versicherungslücke entsteht, empfehlen wir, sich rechtzeitig mit der Neuversicherung der Yacht zu beschäftigen. Sie gehen ganz auf Nummer sicher, wenn Sie uns über den bevorstehenden Verkauf bzw. Kauf bereits unmittelbar nach der Kaufentscheidung informieren.

Es ist gleichermaßen sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, aber auch für den Versicherer wichtig, dass der Verkauf bzw. Kauf schnellstmöglich angezeigt wird und eine Mitteilung erfolgt, an wen die Yacht verkauft ist. Der Verkäufer möchte bei Aufhebung seiner Verträge die nicht verbrauchte Prämie erstattet bekommen und der Versicherer muss den neuen Eigner über das Bestehen einer Versicherung informieren - auch das ist rechtlich so geregelt. Der Käufer benötigt ein Angebot für die korrekte Neuversicherung der Yacht, denn es ändern sich eventuell vorhandene Vertragsdetails, z.B. das Fahrtgebiet oder die Höhe der Versicherungssumme.

Damit wir schnell und unproblematisch Ihre Angelegenheiten regeln können: Informieren Sie uns bitte unmittelbar nach dem Vertragsabschluss und noch vor der Übergabe der Yacht. Senden Sie uns hierzu bitte die Kopie des Kaufvertrages, damit wir dann alles Notwendige für Sie in die Wege leiten können.

Allianz Esa Tipp:

Gerade beim Kauf von gebrauchten Schiffen ist an vieles zu denken und einiges zu überprüfen. Damit Sie auch rechtlich abgesichert sind, unterstützen Sie dabei mit einem ausführlichen Kaufvertrag, den Sie einfach und unkompliziert hier downloaden können.

Muster-Kaufvertrag

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