Eine Photovoltaikversicherung bietet Dank der Allgefahrendeckung umfassenden Schutz für Solaranlagen an oder auf Dächern und Fassaden von Privat- oder Firmengebäuden und Freiflächenanlagen – inklusive möglicher Ertragsausfälle und Mehrkosten. Schon bei Kleinanlagen ist in der Versicherungssumme enthaltenes Zubehör wie stationäre Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge (Wallboxen) oder Energiespeicher im Versicherungsumfang enthalten.
Da PV-Anlagen nicht automatisch in jeder Gebäudeversicherung enthalten sind, macht es Sinn, die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit einer PV-Anlage über eine separate Police abzusichern.
Denn: Unvorhergesehene Sachschäden, beispielsweise durch Unwetter (Sturm oder Hagel) beschädigte Module oder Diebstahl können jederzeit erhebliche (Reparatur-)Kosten verursachen. Im schlimmsten Fall ist eine Neuanschaffung notwendig. Mit der Photovoltaikversicherung der Allianz Esa sichern Sie Ihre betriebsfertigen Anlagen zuverlässig ab und erhalten durch eine zusätzliche vorgezogene Baudeckung zusätzlichen Schutz während der Montage- und Bauphase.
Hinweis: Oftmals ist der Versicherungsschutz über eine Gebäudeversicherung nur eingeschränkt oder nicht ausreichend.
Auch Freiflächenanlagen und individuelle Projekte benötigen einen umfassenden Schutz. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Die Investition in eine Photovoltaikanlage ist mit hohen Kosten verbunden und wird häufig über einen Kredit finanziert. Damit Sie im Schadenfall nicht ungeplante finanzielle Belastungen fürchten müssen, empfiehlt sich eine passende Absicherung. Eine PV-Anlagenversicherung richtet sich somit an alle, die ihre Solaranlage umfassend schützen möchten.
Mit der Allgefahrendeckung der Allianz Esa ist Ihre Photovoltaikanlage umfassend geschützt. Abgesichert sind neben unvorhergesehene Sachschäden (z.B. durch Feuer, Hagel, Marderbiss, etc.) auch die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten.
Darüber hinaus bieten wir für Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden bis 1 Mio. Versicherungswert ein Rundum-Sorglos-Paket an. Automatisch mitversichert sind:
Für Anlagen über 1 Mio EUR erstellen wir Ihnen ein individuelles Deckungskonzept – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Mit einer sogenannten Allgefahrendeckung sind unvorhergesehene Sachschäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) über die Photovoltaikversicherung abgedeckt, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Wir versichern beispielsweise Schäden durch:
Bei der Photovoltaikversicherung der Allianz Esa ist Ihre gesamte Photovoltaikanlage inklusive folgender wesentlichen Bestandteile versichert:
Darüber hinaus beinhaltet unser Rundum-Sorglos-Paket bei Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden bis 1 Mio. EUR Versicherungswert automatisch folgende Komponenten:
Im Rahmen der Allianz Esa Photovoltaikversicherung gibt es nur wenige Ausschlüsse. Vom Versicherungsschutz nicht mit abgedeckt sind unter anderem Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung) an der versicherten Photovoltaikanlage durch:
Unser Rundum-Sorglos-Paket für Fassaden- und Dachphotovoltaikanlagen bis 1 Mio. € beinhaltet automatisch eine vorgezogene beitragsfreie Baudeckung. Diese umfasst unvorhergesehene Sachschäden und Verluste aufgrund von:
Die Deckung endet mit Abnahme, spätestens jedoch 4 Wochen nach erfolgtem Abladen der PV-Teile auf dem Versicherungsort. Die Absicherung gilt subsidiär und greift, wenn Sie vor der Betriebsfertigkeit das Risiko für die Anlage tragen müssen und keine andere Versicherung (z.B. über den Monteur) besteht. Die Ertragsausfall- und/oder Mehrkostenversicherung beginnt mit Betriebsfertigkeit.
Hinweis: Für größere Projekte oder sollte die Deckung nicht ausreichen, kann eine separate Montageversicherung [Anker auf Montageseite] vereinbart werden, um Versicherungsschutz während der Bau- und Erprobungsphase zu gewährleisten.
Nicht jede Solaranlage ist gleich. Die Photovoltaikversicherung der Allianz Esa berücksichtigt verschiedenste Arten von Solaranlagen und bietet passende, verschiedene Lösungen an:
Hinweis: Darüber hinaus können zugehörige Großbatteriespeicher(-anlagen) und Energielieferverträge individuell berücksichtigt werden.
Schmuck, Uhren und Edelmetalle sind attraktive Ziele für Diebstahl und Betrug. Die folgenden Beispiele zeigen typische Schadensszenarien aus der Praxis, in denen eine Valorenversicherung Sie als Juwelier:in, Händler:in oder Hersteller:in schützt.
Landwirt Peter M. ist fassungslos: Nach einem heftigen Hagelereignis werden die Module der Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Stallgebäudes stark beschädigt. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, muss er nun Strom bis zur Wiederherstellung aus dem Netz beziehen. Der Austausch der beschädigten Module kostet 160.000 EUR. Die Mehrkosten für den notwendigen Fremdstrombezug beziffern sich auf 8.000 EUR.
Über dem Haus von Marion B. ereignete sich ein heftiges Gewitter. Plötzlich fällt der Strom aus. Beim Wiedereinschalten zeigen Energiespeicher und Wechselrichter „Störung“ an. Die elektronischen Komponenten haben durch das Gewitter einen Kurzschluss erlitten und Schaden genommen. Der Austausch und die Reparatur der beschädigten Bauteile betragen 10.000 EUR.
Matthias H. ist fassungslos. In der Nacht von Sonntag auf Montag haben Diebe rund 80 km verbaute Kupferkabel mit der Flex aus der Freiflächenanlage ausgebaut. Die Photovoltaikanlage ist komplett unbrauchbar. Bis die neuen Module angeliefert sind und benötigte Reparaturen durchgeführt wurden, vergehen 9 Monate. Der Sachschaden beträgt 350.000 EUR. Der Ertragsausfall aufgrund des ausbleibenden Stromverkaufs beläuft sich auf 68.000 EUR.

Die Kosten der Photovoltaikversicherung hängen von der Anlagenleistung (installierte Leistung in kWp), der Höhe der Versicherungssumme und den versicherten Leistungen ab.
Die Versicherungssumme ergibt sich dabei aus dem Kaufpreis der Photovoltaikanlage (Neuwert ohne Rabatte) und den Bezugskosten wie etwa Verpackungskosten, Zöllen und Montagekosten.
Zusätzlich können Sie den Beitrag durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung verringern.

Großbatteriespeicher(-anlagen) und Energielieferverträge, wie Power Purchase Agreements (PPAs), können individuell im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Dies erfolgt über eine separate Elektronikversicherung und/oder Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung.
Ja. Ein Hagelschaden an der PV-Anlage zählt zu den häufigsten Risiken. Die Versicherung übernimmt sowohl die Reparatur- oder Ersatzkosten als auch den möglichen Ertragsausfall während der Ausfallzeit.
Nein, Balkonkraftwerke lassen sich nicht über die Photovoltaikversicherung der Allianz Esa absichern. Balkonkraftwerke können in der normalen Hausrat-, Gebäude- und Inhaltsversicherung abgedeckt werden.
Nein. Solarthermieanlagen gehören mit zu Heizungsanlagen, welche üblicherweise in der Gebäudeversicherung enthalten sind.
Ja. Für Freiflächenanlagen bietet die Allianz Esa maßgeschneiderte Lösungen. Neben klassischen Sachschäden ist auch der Schutz vor Ertragsausfällen ein wichtiger Bestandteil dieser individuellen Konzepte im Rahmen einer Elektronik- und Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung. Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten.
Ihren Allianz Berater:in finden und beraten lassen. Persönlich. Digital.
Hier finden Sie alle relevanten Dokumente wie Bedingungen, Produktsteckbriefe und Flyer zum PDF-Download.