Maschinen- und Kaskoversicherung

 

 

Maschinen- und Kaskoversicherung

Wenn Sand ins Getriebe kommt

Fahrbare oder transportable Sachen sind Arbeitsmittel, die erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt sind. Bei jedem Auftrag und Einsatz müssen Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Arbeitsmaschinen und Geräte einwandfrei funktionieren. 

Ihre Vorteile im Überblick

  • Schutz des eigenen Investitionskapitals
  • Absicherung gegen hohe Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten
  • Reduzierung der Stillstandszeit im Schadenfall 

Warum ist die Maschinen- und Kaskoversicherung für Sie wichtig?

Für Ihr Unternehmen bedeutet ein Schaden an dem eingesetzten Gerät nicht nur eine Verhinderung oder Einschränkung des durchzuführenden Auftrages, sondern sehr oft auch erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, die sich äußerst negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken können. 

Wer ist versichert?

Versicherungsnehmer ist der Eigentümer oder Benutzer der fahrbaren oder transportablen Geräte

Was ist über die Maschinen- und Kaskoversicherung versichert?

  • Fahrbare oder transportable Geräte;
  • Zusatzgeräte und Reserveteile versicherter Sachen, sofern in der Versicherungssumme enthalten
  • Gleichartige Ersatz-, Leih- oder Mietgeräte, die anlässlich eines ersatzpflichtigen Schadens vorübergehend, während der schadenbedingten Reparatur eingesetzt werden

Nicht versicherte Sachen:

  • Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern oder Personen dienen (z.B. LKW, Busse, Kfz)
  •  Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte
  • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
  • Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen mehrfach ausgewechselt werden müssen.

Nur als Folgeschaden sind versichert:

Werkzeuge, Transportbänder, Raupen, Kabel, Kübel, Ketten, Seile, Riemen, Bürsten und Bereifungen.

Wann und wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der versicherten Sache. Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland oder auf einem individuell vereinbarten Betriebsgrundstück/ Einsatzgebiet (Versicherungsort). Transporte (ausgenommen Seetransporte) sind versichert.

Welche Schadenfälle sind mit der Maschinen- und Kaskoversicherung versichert?

Die Maschinen- und Kaskoversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen (Sachschaden). Es handelt sich dabei um eine Allgefahren-Deckung, die keine Einzelgefahren, wie z.B. nur Böswilligkeit oder Brand, sondern mit wenigen Ausnahmen jede Form der Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden) versichert, wie Schäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, 
  • Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Überschwemmung
  • Sturm, Frost oder Eisgang

 

Sofern vereinbart wird Entschädigung geleistet für Schäden

  • durch Abhandenkommen versicherter Sachen infolge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub;
  • bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage;
  • durch Versaufen oder Verschlammen bei Einsatz auf Wasserbaustellen;
  • durch Innere Unruhen

 

Nicht versichert (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) sind u.a. Schäden durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten;
  • Krieg, Kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Terrorakte*
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
  • betriebsbedingte Abnutzung

*Schäden durch Terrorakte können unter bestimmten Voraussetzungen versichert werden

Welche Kosten sind versichert?

Mitversichert sind bis zu der jeweils vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko

  • Aufräumungs-, Bergungs-, Dekontaminations-und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Mehrkosten für Luftfracht 
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung und Bereitstellung eines Provisoriums
  • Kosten für Schäden an Gebäuden
  • Daten
  • Miet- und Leihkosten oder Kosten für Finanzierungs-und Leasingraten
  • Zuwegungskosten
  • Zusatzgeräte und Reserveteile versicherter Sachen

Besonderheiten der Maschinen- und Kaskoversicherung

Für jede versicherte Sache gilt ein festgelegter Selbstbehalt, bzw. Mindestselbstbehalt. Zusätzlich kann auch eine prozentuale Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dabei gilt: Je höher die gewünschte Selbstbeteiligung, um so niedriger der Beitrag.

Leistungsumfang

Der Versicherer leistet, abzüglich der vereinbarten Selbstbehalts und des Wertes des Altmaterials, für:

  • Teilschäden: Die am Schadentag für die Wiederherstellung der beschädigten Sache notwendigen Kosten
  • Totalschäden: Den Neuwert, wenn der Totalschaden innerhalb von einem Jahr nach der Erstinbetriebnahme der beschädigten Sache eingetreten ist.. Andernfalls den Zeitwert, allerdings mindestens 50 % des Neuwertes, wenn die beschädigte Sache am Schadentag nicht älter als 7 Jahre und in Benutzung war.

Konditionen der Maschinen- und Kaskoversicherung

Die Versicherungssumme wird aus dem jeweiligen Kaufpreis im Neuzustand (Neuwert) der versicherten Sachen zuzüglich der Bezugskosten (z.B Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) gebildet. Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme, der Geräteart und den individuellen Vereinbarungen.

Mögliche Änderungen des Versicherungsumfanges

Je nach den individuellen Erfordernissen können die vorgenannten Erstrisikosummen gegen Beitragszuschlag erhöht werden. Soweit der Kunde keine umfangreiche Maschinen- und Kaskoversicherung wünscht, kann der Versicherungsschutz auf eine Kaskodeckung eingeschränkt werden (Ausschluss der inneren Betriebsschäden). Dies geschieht mit der Vereinbarung einer Klausel, mit der der "klassische" Maschinenbruch ausgeschlossen wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Maschinen-Teil-Versicherung (MTV).

Brauche ich die Maschinen- und Kaskoversicherung oder genügt der Kaskoschutz bzw. die MTV-Deckung? Wird auch bei Fahrlässigkeit oder Sabotage gezahlt? Fragen, die Ihnen Ihr Versicherungsvermittler vor Ort gerne persönlich erläutert.