Montageversicherung

 

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Montageversicherung

Vom Abladen bis zur Abnahme

Maschinen und maschinelle Anlagen werden immer größer, komplexer und auch wertvoller. Während der Montagezeit tragen sowohl Unternehmer als auch der Besteller – je nach liefervertraglichen Vereinbarungen – die Risiken aus einer Vielzahl von oft nicht absehbaren Gefahren mit unerwarteten finanziellen Verlusten.

Vom erfolgten Abladen der Montageteile, über die Montage und den Probebetrieb, bis hin zur Abnahme des Montageobjektes bietet die Montageversicherung den passenden Versicherungsschutz. Bei Abschluss der Montageversicherung für Sie in der Eigenschaft

  • als Besteller haben Sie die Gestaltung eines lückenlosen Versicherungsschutzes selbst in der Hand;
  • als Unternehmer können Sie Ihr unternehmerisches Risiko minimieren, indem Sie mit  festen Versicherungsbeiträgen kalkulieren, anstatt hohe und unsichere Rückstellungen bilden zu müssen.

Wer ist versichert?

Versichert sind die Interessen aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer, jeweils an Ihren Lieferungen und Leistungen.

Bei Besonderer Vereinbarung können auch die Interessen des Bestellers mitversichert werden, oder der Besteller wird selbst zum Versicherungsnehmer.

Was ist versichert?

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für Neumontagen, De- und Remontagen oder Umbauten von neuen oder gebrauchten Montageobjekten (Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, sowie zugehörige Reserveteile).

Wann und wo sind Sie versichert?

Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), die innerhalb des im Versicherungsvertrag bezeichneten räumlichen Bereiches und während der vereinbarten Vertragsdauer/Montagezeit eintreten.

Sofern vereinbart, besteht Versicherungsschutz auch auf den Transportwegen zwischen den im Versicherungsvertrag bezeichneten räumlich getrennten Bereichen.

Welche Schadenfälle sind versichert?

Entschädigung wird geleistet für Schäden oder Verluste insbesondere durch:

  • Höhere Gewalt, Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung
  • Ungewöhnliche oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführungsfehler
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Diebstahl. Einbruchdiebstahl, Raub

Welche Kosten sind versichert?

Im Schadenfall werden alle notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls entschädigt, sowie die Kosten für das Aufräumen des Montageortes, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes.

Konditionen

Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme, der Risikolage, dem gewünschten Deckungsumfang sowie von ggfs. projektspezifischen individuellen Vereinbarungen.

Die Versicherungssumme bildet sich aus dem endgültigen Kontraktpreis für das versicherte Montageobjekt einschließlich Fracht-, Montage- und Zollkosten, Gewinn sowie Lieferungen oder Leistungen, der sich aus dem Vertrag mit dem Besteller ergibt; ggf. zuzüglich Umsatzsteuer.

Mögliche Ergänzungen des Versicherungsschutzes

  • Es können Montageausrüstung und fremde Sachen, die nicht Teil des Montageobjektes oder der Montageausrüstung sind, durch besondere Vereinbarungen mitversichert werden.
  • Durch besondere Vereinbarung können Mehrkosten für Luftfracht, Erd- und Bauarbeiten sowie Aufräumungs- und Bergungskosten versichert werden.
  • Eine weitere mögliche Ergänzung zur Montageversicherung ist eine Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung. Wird die technische Einsatzmöglichkeit des Montageobjektes infolge eines Sachschadens verzögert, so wird für den entstehenden "Unterbrechungsschaden" Entschädigung geleistet.

Tipp

Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvermittler vor Ort über Ihre maßgeschneiderte Montageversicherung.