Mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder an der Gebäudefassade leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Energieversorgung von morgen. Ihre Investition muss sich aber auch rechnen. Im Schadensfall können unerwartet hohe Kosten Ihre gesamte Kalkulation ins Wanken bringen. Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Einbußen durch unvorhersehbare Schäden.
Drei typische Beispiele zeigen, wie unvorhergesehene Ereignisse hohe Kosten verursachen können.
Blitz - Überspannung |
Diebstahl |
Brand |
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Metzgermeister Alfred Z. genügte ein Blitz in der Nachbarschaft: Rund 120 Photomodule und mehrere Wechselrichter seiner 45-kWp-Dachanlage wurden durch die dabei entstandene Überspannung zerstört |
Unternehmerin Hilde S. war fassungslos. Am Wochenende hatten Diebe sämtliche Photomodule ihrer 45-kWp-Photovoltaik Anlage vom dach des Betriebsgebäudes montiert. Es dauerte acht Wochen, bis die Anlage wieder einsatzbereit war. |
Maschinenbauer Karl F. hatte dreifachen Schaden: Durch einen Kurzschluss geriet die Photovoltaik-Anlage auf dem Betriebsdach in Brand. Das Feuer griff auf das Nachbar Gebäude über. So kam zu seinem eigenen Sachschaden und Ertragsausfall die Schadenersatzforderung des Nachbarbetriebes hinzu. |
Sachschaden: 45.000 EUR für den Ersatz der beschädigten Module und Wechselrichter |
Sachschaden: 40.000 EUR für Ersatzmodule Ertragsausfall: 830 EUR für achtwöchigen Wegfall ihrer Einspeisevergütung von 13,75 ct/kWp, weil kein Strom erzeugt wurde |
Sachschaden: 43.000 EUR für Ersatzmodule Ertragsausfall: 5.000 Euro für 12 Monate, in denen kein Strom erzeugt wurde Haftpflichtschaden: 600.000 EUR Schadenersatzforderung des Nachbarbetriebes |
Versichert sind beispielsweise Schäden durch:
Die Allianz übernimmt über die Wiederherstellungskosten hinaus eine Vielzahl weiterer Kosten, die infolge eines Sachschadens entstehen können, z. B. Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, sowie Gerüstgestellung.
Ertragsausfall: Wird die Stromproduktion aufgrund eines versicherten Schadens unterbrochen, zahlt die Allianz Ihnen pro Ausfalltag für jeden betroffenen Kilowattpeak einen Pauschalbetrag. Die Dauer und Höhe der Leistung ist abhängig von der Größe Ihrer Anlage und dem Schutzkonzept, das Sie gewählt haben.
Haftpflichtschäden: Die Versicherung deckt gesetzliche Haftpflichtansprüche. Im Schadenfall prüft die Allianz, ob in welcher Höhe Sie haftpflichtig gemacht werden können. Sie übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Sie können zwischen zwei Konzepten wählen:
Zu beiden Konzepten können Sie entweder eine eigene Betreiber-Haftpflichtversicherung abschließen oder die Haftpflichtrisiken in Ihre Allianz Betriebshaftpflichtversicherung mit einschließen.
Versicherungskonzept |
Selbstbehalt bei Ertragsausfall* |
Haftzeit bei Ertragsausfall |
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Allianz Immobilienkonzept |
ohne Selbstbehalt |
365 Tage |
1,30 EUR pro Tag je nicht verfügbarem kWp 2,50 EUR pro Tag für Anlagen < 10 kWp |
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Allianz Photovoltaik-Schutzkonzept Optimal |
1 Tag |
6 Monate (12 Monate wählbar) |
2,50 EUR pro Tag je nicht verfügbarem kWp |
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Allianz Photovoltaik-Schutzkonzept Plus |
2 Tage |
6 Monate (3 oder 12 Monate wählbar) |
Anzahl nicht verfügbarer kWp x 3,75 x Ausfalltage x gesetzliche Einspeisevergütung |
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*Der Selbstbehalt bei Sachschäden |
Einspeisedifferenzdeckung
Errichten Sie Ihre Anlage nach einem versicherten Totalschaden neu und passt das Energieversorgungsunternehmen die Einspeisungsvergütung für die neue Anlage nach unten an, übernimmt die Allianz 12 Monate lang die Differenz gegenüber der Einspeisungsvergütung bei der alten Anlage (max. 3.000 EUR/Jahr im Schutzkonzept Optimal; max. 10.000 EUR/Jahr im Schutzkonzept Plus).
Differenzkasko für Leasing-und Kreditnehmer
Errichten Sie Ihre finanzierte Anlage nach einem versicherten Totalschaden nicht neu, z.B. wegen behördlicher Beschränkungen, fängt die Allianz eine eventuell entstehende Finanzierungslücke auf. Es wird dann nicht nur der bei Nicht-Wiederaufbau übliche Zeitwert der Anlage ersetzt, sondern auch der vom Kredit- bzw. Leasinggeber nachgeforderte höhere Finanzierungsrestwert.
Besonders geeignet für: Firmenkunden, die eine Photovoltaik-Anlage auf bzw. an eigenen oder fremden Gebäuden betreiben.
Nicht geeignet für: Photovoltaik-Anlagen, die nicht mit dem Gebäude verbunden sind. Für sie bietet die Allianz eigene Konzepte.
Private Betreiber: Auch sie können ihre Anlage in ihre Allianz Privat- Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung einschließen. Haben sie keine solchen Versicherungen oder wünschen mehr Schutz, ist das Photovoltaik-Schutzkonzept optimal für sie.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese Information kann nur einen Überblick über die Leistungen geben. Für Ihren Versicherungsschutz maßgeblich sind die AVB bei Vertragsabschluss.
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