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Verkehrshaftung für Frachtführer

Haftungsrisiken im Straßengüterverkehr zuverlässig absichern

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Was ist eine Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer?

Wer gewerblich fremde Güter transportiert, trägt eine große Verantwortung und unterliegt strengen Haftungsvorschriften, die sich aus den nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Verträgen ergeben. Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung oder auch Güterschadenhaftpflichtversicherung, wie die der Allianz Esa, schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen dieser Haftungsansprüche, die für Sie als Frachtführer im Straßengüterverkehr bei der Beförderung entstehen können. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ist eine Verkehrshaftungsversicherung in Deutschland sogar verpflichtend. Damit ist eine Frachtführerhaftpflichtversicherung in vielen Fällen nicht nur eine Notwendigkeit, sondern im täglichen Transportbetrieb ein absolutes Muss, um Ihr Unternehmen vor existenzbedrohenden Risiken zu bewahren.


Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst die vertragliche Haftung, die sich aus den abgeschlossenen Verkehrsverträgen, wie Frachtverträgen, ergeben. Er umfasst grundsätzlich Güterschäden sowie den Verlust der von Ihnen transportierten fremden Waren. Das gilt sowohl für Sie als Frachtführer im Selbsteintritt wie auch für Ihre Mitarbeitenden. Auch die Haftung aus mit dem Transport betrauten Subunternehmen ist in der Deckung automatisch inkludiert.

Die Allianz Esa übernimmt dabei nicht nur die Prüfung und Regulierung berechtigter Schadenersatzforderungen. Wir wehren auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab, die gegen Sie als Frachtführer beziehungsweise Ihre Mitarbeitenden geltend gemacht werden. Denn Schadenfälle in diesem Bereich können aus finanzieller Sicht schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Für wen ist eine Verkehrshaftungsversicherung sinnvoll?

Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung, wie die der Allianz Esa, ist nicht nur sinnvoll, sondern oftmals sogar verpflichtend für alle die gewerblich fremden Waren gegen Entgelt transportieren. Als solcher zählen Sie, wenn sie fremde Güter gegen Entgelt mit eigenen Kraftfahrzeugen über die Straße befördern, und diese Transporte selbst durchführen, wie beispielsweise Frachtführer im Straßengüterverkehr:

  • Umzugsunternehmen. 
  • Kurier-/ Express- und Paketdienste (KEP-Dienste)

Hinweis: Ihre Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer Aufgaben als Frachtführer für Sie tätig werden, sind automatisch mitversichert.

Nicht geeignet ist diese Versicherung für:

  • Versender und Händler eigener Waren
  • Handwerksbetriebe, die eigene Waren oder Werkzeug mit eigenen Fahrzeugen befördern
  • Personenbeförderungsunternehmen
  • Post- und Briefboten

 

Sie fragen sich, ob die Frachtführerhaftungsversicherung für Ihr Unternehmen geeignet ist?
Kontaktieren Sie unser Allianz Esa Expertenteam und klären Sie gemeinsam die speziellen Anforderungen für Ihren Betrieb.

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Was sind die Vorteile der Frachtführer-Haftungsversicherung der Allianz Esa?

Sie profitieren von einem umfassenden Schutz, der speziell auf die Anforderungen moderner Transportunternehmen abgestimmt ist – flexibel, zuverlässig, individuell.

  • Rechtssicherheit durch die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für Frachtführer im Selbsteintritt §7a GüKG
  • Automatische Mitversicherung Ihrer Mitarbeitenden und von Ihnen beauftragte Subunternehmen
  • Bei Bedarf zusätzliche Absicherung für speditionelle Risiken und Lagerhalterrisiken abschließbar, um auch die Haftung aus entsprechenden Verträgen abzudecken
  • Individuelle Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse aus verkehrsvertraglichen Vereinbarungen
  • Beitragskalkulation nach individuellem Risiko und dadurch passgenaue Prämien

Welche Schäden deckt eine Güterschadenhaftpflichtversicherung ab?

Versichert sind berechtigte Haftungsansprüche aus Schadenereignissen während der Beförderung, darunter:

  • Beschädigung oder vollständige Zerstörung der Ware während des Transports, beispielsweise durch Kollisionen wie Verkehrsunfälle
  • Beschädigung durch unsachgemäße Ladungssicherung des Frachtführers: Haftung bei Schäden durch fehlerhafte Stauung oder Befestigung der Ladung
  • Lieferverzug im Rahmen der gesetzlichen Haftung: Entschädigung bei verspäteter Lieferung und daraus resultierenden Ansprüchen Dritter
  • Güterverlust aus ungeklärter Ursache
  • Güterschäden, die durch Ihr eigenes Personal oder durch von Ihnen beauftragte Subunternehmen verursacht werden
  • Mitversicherung von weiteren Aufwendungen und Kosten wie Beförderungsmehr- und Fehlleitungskosten, Bergungs-, Vernichtungs- und Beseitigungskosten sowie Nachnahmeversehen
  • Kabotage-Deckung: Absicherung gegen Risiken bei Kabotage-Transporten innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Zusätzliche Leistungen

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz für die Frachtführerhaftungsversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen. Optional können Sie folgende Leistungen ergänzen:

  • Haftungserweiterungen nach Vorgaben des Auftraggebers: maßgeschneiderte Lösungen für spezifische Anforderungen Ihrer Auftraggeber
  • Erhöhung der Sublimite für den Transport von temperaturgeführten pharmazeutischen Produkten
  • Deckung von Zollabgaben: Schutz vor öffentlich-rechtlichen Forderungen durch Zollbehörden

Nicht versichert sind:

  • Schäden durch vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers
  • Rechtswidrige Leistungen und vertraglich übernommene Haftungserweiterungen ohne Vereinbarung
  • Reine Vermögensschäden außerhalb der gesetzlichen Haftung oder unzureichende Verpackung durch den Absender
  • Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Personenschäden
  • Sachschäden, die sich nicht aus dem Transport, sondern aus der betrieblichen Tätigkeit heraus ergeben [Link BHV Allianz]

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Die Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer gilt innerhalb des geographischen Europas inklusive der Mittelmeeranrainerstaaten und Zypern – ob im Regional- oder Fernverkehr in Deutschland oder im grenzüberschreitenden Verkehr.

Hinweis: Individuelle Erweiterungen sowie die Begleitung des deutschen Mutterkonzerns ins außer- oder europäische Ausland [Link Multinational] können individuell vereinbart werden.

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Welche Risiken sichert die Frachtführerhaftungsversicherung ab?

Wie beschrieben erflogt die Entschädigung grundsätzlich für:

  • Beschädigung von Gütern während der Beförderung oder Lagerung
  • Vermögensschäden durch Lieferfristüberschreitung 
  • Schäden aus multimodalen Transporten, die bei einer Kombination verschiedener Transportarten entstehen

Maßgeblich für die Leistungspflicht sind neben den gesetzlichen Haftungsgrundlagen unter anderem Vereinbarungen aus:

  • Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen (ADSp), 
  • Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) 
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Umfange des § 449 Abs. 2 Nr. 1 HGB bis zu 40 SZR/kg 
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen mit erweiterter Haftung bis 1.000 EUR je Paket im KEP-Dienst 
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK Kran und Transport 2013 und 2019) 
  • Allgemeine Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransports (ALB) 
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerung (mit Verbrauchern) 
  • Weitergehende Haftung nach § 451 g HGB (von Verbrauchern verlangt)

Schaden­beispiele

Transportschaden durch Verkehrsüberfall 

Transportschaden durch Verkehrsunfall

Auf dem Weg zum Zielort ereignet sich ein schwerer Auffahrunfall: Ein nachfolgendes Fahrzeug kollidiert unvermittelt mit Ihrem beladenen Lkw. Durch die Wucht des Aufpralls werden sowohl die Ladung als auch Ihr eigenes Transportfahrzeug erheblich beschädigt. Der Schaden an der Ware beläuft sich auf 28.000 Euro. Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die Kosten für den entstandenen Frachtschaden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. So müssen Sie den finanziellen Verlust nicht selbst tragen.

Diebstahl auf Rastplatz 

Diebstahl auf Rastplatz

Während einer vorgeschriebenen Ruhepause parkt der Fahrer Ihres Lkw auf einem Rastplatz. Trotz sorgfältig abgeschlossener Türen und sicherer Standortwahl wird das Fahrzeug aufgebrochen. Ein Teil der transportierten Ware, darunter hochwertige Elektronikgeräte, wird entwendet – die Schadenhöhe beträgt 42.000 Euro. Der Haftungsschaden wird von der Allianz Esa geprüft und schnell reguliert, sodass Sie Ihre Geschäfte sorgenfrei fortsetzen können.

Überfall durch falsche Beamte 

Überfall durch “Falsche“ Beamte

Ein Frachtführer transportiert im Auftrag eines Versenders hochwertige Elektronik. Während der Fahrt wird das Fahrzeug von einem zivilen Pkw gestoppt, es wirkt wie eine Polizeikontrolle. Nach dem Anhalten stellt sich heraus: Es handelt sich um Täter, die die Situation gezielt inszeniert haben. Innerhalb kürzester Zeit wird die komplette Ladung entwendet. Der Fahrer bleibt unverletzt. Der Versender fordert daraufhin vollen Schadenersatz und wirft dem Frachtführer vor, die Kontrolle nicht ausreichend überprüft zu haben. Im Rahmen der Verkehrshaftungsprüfung wird jedoch festgestellt, dass kein Verschulden vorliegt. Es handelt sich um ein unabwendbares Ereignis im Sinne des HGB. Die Versicherung wehrt die Ansprüche erfolgreich ab und stellt den Frachtführer von der Forderung frei.

Was kostet eine Verkehrshaftung für Frachtführer?

Die Kosten für die Frachtführerhaftungsversicherung werden jeweils individuell für Ihre Risiken kalkuliert und können daher variieren. Zu den Faktoren, die Ihre Beiträge beeinflussen können, zählen:

  • Art und Wert der transportierten Güter
  • Nationale oder internationale Transporte
  • Anzahl, der Fahrzeuge
  • Jahresumsatz und Transportleistung
  • Vereinbarte Höchstversicherungssummen und Zusatzbausteine

Auf Basis Ihrer Unternehmensdaten erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept.

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FAQs

Der Unterschied liegt in den versicherten Personen. Die Verkehrshaftung für Frachtführer schützt den Frachtführer, die Warentransportversicherung den Wareninteressenten.

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