Ausstellungs- und Messeversicherung
Die Präsentation Ihrer Güter auf Ausstellungen und Messen ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Verkaufserfolges. Die überzeugende Darstellung Ihrer Qualitätsprodukte ist für die Kundenbindung und die Neukundengewinnung von extremer Bedeutung. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, sich dafür abzusichern.
Ob kleine Regionalveranstaltungen im ländlichen Bereich, ob internationale Ausstellungen in Paris oder Wien - die Teilnahme an solchen Veranstaltungen birgt immer auch Risiken für den Messeteilnehmer. Wertvolles Ausstellungsgut oder teures Equipment können während des Transports zur und von der Messe beschädigt werden. Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Stürme bedrohen auch Ausstellungen. Während der Messe sind trotz Wachpersonals Diebstähle und Einbrüche nie ausgeschlossen.
"Ausstellungsgüter" von Fabrikations-, Handels- und Handwerksbetrieben, wenn diese Güter bei Messen und Ausstellungen gezeigt werden. Zusätzlich können der Messestand und die Standeinrichtung versichert werden.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn das Gut zur Ausstellung auf den Weg gebracht wird. Der Versicherungsschutz endet, sobald das Ausstellungsgut nach Ende der Ausstellung an das vom Versicherungsnehmer bestimmte Ziel am Ausgangsort gebracht wurde. Lagerungen oder Aufenthalte vor oder nach der Ausstellung, die nicht der Versicherungsnehmer veranlasst hat, sind bis zur Dauer von jeweils 60 Tagen mitversichert. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des individuell vereinbarten Geltungsbereiches von Deutschland bis weltweit.
Während der Ausstellung und auf dem Hin- und Rücktransport sind Ihre Güter insbesondere versichert gegen Verlust und Beschädigung durch:
Versicherungsschutz gegen die Gefahren des Einbruchdiebstahls, Diebstahls und sonstigen Abhandenkommens besteht nur dann, wenn die Ausstellungsgüter am Ausstellungsort durch den Versicherungsnehmer, den Versicherten und/oder eine von ihm beauftragte Vertrauensperson durchgehend beaufsichtigt werden.
Diese Beaufsichtigung ist nicht erforderlich, wenn die Ausstellungshallen verschlossen und bewacht sind. Bei wertvollen Gegenständen kleineren Formats (z.B. Schmucksachen, Ferngläser, Fotoapparate, Kunstgegenstände) sind während der Ausstellung oder Messe Schäden durch Abhandenkommen nicht versichert, wobei Einbruchdiebstahl und Raub jedoch mitversichert sind.
Die Berechnung des Versicherungsbeitrags erfolgt aus der Versicherungssumme, abhängig von der Art der Güter, der Versicherungsdauer und dem Ausstellungsort.
Sie können wählen, ob Sie eine kurzfristige Ausstellungsversicherung für die Dauer einer Ausstellung oder Messe oder einen Rahmenvertrag für sämtliche von Ihnen beschickten Ausstellungen und Messen vorziehen.
Ihr Versicherungsfachmann in Ihrer Nähe berät Sie gerne.