Firmen-Reisegepäckversicherung

 

 

Firmen-Reisegepäckversicherung

Geschäftsreise? Aber sicher!

Wenn Sie einen wichtigen Termin mit Ihrem Geschäftspartner haben oder einen Mitarbeiter zu einer Besprechung ins Ausland schicken, dann sollten die Rahmenbedingungen für die Reise stimmen. Wenn ein Koffer nicht am Zielflughafen ankommt, ein Gepäckstück bei der Beförderung beschädigt oder im Hotel gestohlen wird, ist das nicht nur äußerst unangenehm – es kann auch teuer werden. Vor Schlamperei und Diebstahl kann Sie niemand ganz bewahren. Vor den finanziellen Folgen schon: Mit der Firmen-Reisegepäckversicherung der Allianz Esa können Sie und Ihre Mitarbeiter beruhigt auf Reisen gehen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • versichert ist das Reisegepäck während der Beförderungen und Aufenthalte auf Dienstreisen
  • bei Diebstahl, Verlust oder Zerstörung

Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?

Wie leicht kann etwas auf einer Dienstreise abhandenkommen oder beschädigt werden. Durch eine Firmen-Reisegepäckversicherung können Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter schützen.

Wer ist versichert?

Alle im Versicherungsschein genannten Personen bzw. Personengruppen sind versichert.

Was ist versichert?

Versichert ist das Reisegepäck, das die versicherten Personen während der Reise mit sich führen. Hierzu zählen sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Dienstreise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden.

Wann und wo sind Sie versichert?

Das Reisegepäck ist versichert, wenn es abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich bei einem Beförderungsunternehmen, beim Gepäckträger, in der Gepäckaufbewahrung oder in Ihrer Unterkunft befindet.

Haben Sie während der Reise das Gepäck bei sich, sind Sie versichert gegen:

  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Raub und räuberische Erpressung
  • mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte
  • Verlust, wozu aber nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen zählen
  • Unfall eines Transportmittels oder eines Versicherten
  • höhere Gewalt

Welche Schadenfälle sind versichert?

Ein Schaden am Gepäck wird z.B. ersetzt,

  • wenn es unterwegs gestohlen oder geraubt wird
  • wenn das aufgegebene Gepäck beschädigt wird oder gar nicht ankommt
  • wenn in ein Auto eingebrochen wird
  • wenn der Versicherte einen Unfall erleidet
  • wenn das Gepäck durch Brand, Sturm oder höhere Gewalt zerstört wird
  • wenn Sie Gegenstände des Reisegepäcks verlieren. In diesem Fall gelten besondere Grenzen der Ersatzleistung.

Es wird kein Ersatz für Abnutzung und Verschleiß sowie für Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen geleistet.

Besonderheiten

Für vereinzelte Gegenstände, wie

  • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto- und Filmausrüstungen einschließlich tragbare Videoausrüstung
  • Sportgeräte
  • Gegenstände im Kfz
  • Geld, Schecks, Fahrkarten

gelten zum Teil Ausschlüsse bzw. Entschädigungsgrenzen.

Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind dann versichert, wenn Sie Eigentum des Reisenden sind.

Ersatzkäufe: Wenn das Gepäck nicht fristgerecht ankommt, sind auch notwendige Ersatzkäufe, um die Zeit bis zur verspäteten Ankunft des Gepäcks zu überbrücken, versichert. Hierfür gelten besondere Entschädigungsgrenzen.

Leistungsumfang im Detail

Sie können beim Versicherungsschutz wählen:

  • Für namentliche genannte Personen und/oder bestimmte Personengruppen
  • als Geltungsbereich die gesamte Welt, für Europa oder für Deutschland

Sie möchten sich gegen diese Risiken absichern?

Ihr Versicherungsfachmann in Ihrer Nähe berät Sie gerne.