Die Landkaskoversicherung bietet Versicherungsschutz von Landfahrzeugen, die nicht im Rahmen der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung versicherbar sind (z. B. Eisenbahnwaggons aber auch für Schaustellerrisiken wie Achterbahnen, Karussells und Riesenräder).
Versichert sind im Rahmen der Landkaskoversicherung für Schienenfahrzeuge die im Verzeichnis aufgeführten Sachen auf Basis der DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2008 (DTV-Güter 2000/2008), der Besonderen Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material und/oder die für den Kunden individuell zu vereinbarenden besonderen Bedingungen und Klauseln.
Unter anderem sind Schienenfahrzeuge gegen folgende Gefahren versicherbar:
Gerade in diesem Bereich ist ein hohes Maß an Know-how und Flexibilität erforderlich. Wir sind auch hierauf spezialisiert.