Haftpflichtversicherung für Spedition, Lagerhalter und Logistiker

 

 

Verkehrshaftung

Produktüberblick

Haftungsversicherung

  • Der Spediteur versichert damit seine Haftung für Schäden an den übernommenen Gütern und daraus resultierenden Vermögensschäden.
  • Um sich auf die in den „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)“ enthaltenen Haftungsbeschränkungen berufen zu können, muss der Spediteur seine Haftung entsprechend versichern.

Zielgruppe

Spediteure, Logistikdienstleister und Lagerhalter.

Vorteile

  • Versicherungsschutz für die Haftungsrisiken des Spediteurs und die Interessen seiner Auftraggeber an deren Ware, soweit die Warenversicherung über den Spediteur eingedeckt ist.
  • Die Haftung aus speziellen speditionellen Leistungen kann versichert werden.
  • Individuelle Sicherheitskonzepte und Schadenverhütung durch Experten von Allianz Esa und Allianz.
  • Kompetente Schadenbearbeitung.
  • An den Bedarf des Kunden angepasste Vertragsgestaltung.
  • Individuelle Beitragskalkulation, dadurch günstige Beiträge.

Was ist versichert?

Die Haftung aus Verkehrsverträgen, soweit die Tätigkeiten in der Betriebsbeschreibung angegeben sind, z.B. nach Maßgabe:

  • von internationalen Übereinkommen (CMR, CIM, MÜ, Haager Regeln, Hague Visby Rules, Hamburg Regeln, CMNI).
  • von deutschen gesetzlichen Bestimmungen.
  • von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsnehmers (z.B. ADSp, VBGL).
  • von Bestimmungen eines FIATA-FBL/ TBL.
  • eigener HAWB oder House B/L.
  • der jeweils nationalen gesetzlichen Bestimmungen für das Verkehrsgewerbe in den Staaten des EWR und der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen anderer Staaten (subsidiär bis 8,33 SZR/kg).
  • des Rechts der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) .

Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken.

Wer kann versichert werden?

Speditionen, Frachtführer, Logistikbetriebe sowie alle Unternehmen, die gewerbsmäßig:

  • die Versendung von fremden Gütern besorgen.
  • die Beförderung fremder Güter mittels Kraftfahrzeug durchführen.
  • die Lagerung fremder Güter übernehmen

Vom Ein- Mann Betrieb über Inhabergeführte Unternehmen bis zu Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern.