Musterkollektionsversicherung

 

 

Musterkollektionsversicherung

Handlungsreisende und Vertreter unterwegs.

Bei Reisen von Handlungsreisenden und Vertretern sind die mitgeführten Musterkollektionen vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Wirksamen Versicherungsschutz bietet Allianz Esa über die Musterkollektionsversicherung.

Was ist versichert?

Versicherbar sind Musterkollektionen sowie deren Verpackung und Behältnisse, die von Handlungsreisenden und Vertretern mitgeführt werden.

Gold- und Silberwaren, Bijouterien, Juwelen, Edelsteine, Perlen, Taschen- und Armbanduhren, Edelmetalle, Münzen und Artikel der Schmuckwarenindustrie können durch eine Musterkollektionsversicherung nicht versichert werden. Hierfür ist eine Reise- und  Warenlagerversicherung zu beantragen.

Nicht versicherbar sind Wertpapiere aller Art, Gemälde, Skulpturen, alle Gegenstände von Kunst- und Liebhaberwert.

Wann und wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherten Gegenstände von den ständigen Wohn- oder Geschäftsräumen oder der ständigen Garage des Versicherungsnehmers oder des Reisenden (Vertreter) entfernt werden und endet, sobald sie dort wieder eintreffen.

Der Geltungsbereich bezieht sich wahlweise auf

  • Bundesrepublik Deutschland und angrenzende Länder.
  • Europa

Welche Gefahren sind versichert?

  • Während der Beförderung sind die versicherten Güter gegen Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Regen, Schnee und Hagel, Beraubung, Verlust und Beschädigung durch Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges sowie bei allseitig fest verschlossenen Kraftfahrzeugen durch nachgewiesenen Einbruchdiebstahl versichert.
  • Während der Unterbringung in Hotels etc. und in den Häusern der Kundschaft sind die versicherten Güter gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Beraubung versichert.
  • Während des Zurücklassens in unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen sind die versicherten Güter gegen Verlust und Beschädigung durch Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges sowie bei allseitig fest verschlossenen Kraftfahrzeugen gegen nachgewiesenen Einbruchdiebstahl nur bis zu einer Dauer von 2 Stunden versichert.
  • Während der Nachtzeit, d.h. von 22 bis 6 Uhr, besteht Versicherungsschutz gegen die genannten Gefahren nur, wenn sich das verschlossene Kraftfahrzeug in einer abgeschlossenen Einzelgarage oder einer bewachten Sammelgarage befindet bzw. bis zur Höchstdauer von 2 Stunden auf einem bewachten Parkplatz abgestellt ist.

Welche Schadenfälle sind versichert?

Während der Beförderung und einer damit verbundenen Lagerung besteht Versicherungsschutz gegen Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Regen, Schnee und Hagel, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Diebstahl und Unterschlagung. Ausnahme: In Kraftfahrzeugen jedoch nicht gegen einfachen Diebstahl und Unterschlagung. Einbruchdiebstahl gilt nur versichert, wenn das Fahrzeug allseitig fest verschlossen war.

Während der Unterbringung besteht Versicherungsschutz in Hotels etc. und in den Häusern der Kundschaft gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Beraubung.

Nicht versichert sind, neben den politischen Gefahren, insbesondere auch Schäden durch Untreue von Angestellten des Versicherungsnehmers.

Vertragsgestaltung

Vertragsgrundlage sind die Allgemeine Versicherungsbedingungen für die  Musterkollektions-Versicherung (AVB Musterkollektion) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Berechnung des Versicherungsbeitrags erfolgt aus der Gesamt-Versicherungssumme, abhängig vom Geltungsbereich.

Sie möchten sich gegen diese Risiken absichern?

Ihr Versicherungsfachmann in Ihrer Nähe berät Sie gerne.