Werkverkehrsversicherung

 

 

Werkverkehrsversicherung

Das Fahrzeug ist versichert. Und die Ladung?

Tag für Tag auf der Straße unterwegs: Als Handwerker, Händler, Dienstleister, Landwirt oder Veredlungsbetrieb - um Waren anzuliefern, abzuholen – dabei ist das teure Werkzeug fast immer an Bord. Die Fahrzeuge sind meist im Rahmen einer Vollkaskoversicherung abgesichert. Doch was ist mit der Ladung? Was passiert, wenn diese beschädigt, zerstört oder gestohlen wird? Kleiner Bagatellschaden am Fahrzeug aber erheblicher Schaden an der Ladung – nicht selten ist der Schaden an dem beförderten Gut sogar der größere.

Sichern Sie deshalb Ihre Ladung umfassend ab, genauso wie Sie es bei Ihrem LKW oder Lieferwagen tun – hier mit einer Werkverkehrsversicherung von der Allianz Esa!

Das sollten Sie wissen

Die Werkverkehrsversicherung ist besonders geeignet für Handwerksbetriebe, die Güter und Arbeitsmittel mit eigenen Fahrzeugen befördern. 

Sie ist nicht geeignet für Unternehmen, die Güter durch Speditionen, Frachtführer oder Paketdienste befördern lassen. Hierfür bieten wir die Warentransportversicherung an. 

Was ist versichert?

Güter, die zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch, zur Veredelung, Be- oder Verarbeitung oder zur Veräußerung, soweit der Versicherungsnehmer ein eigenes Interesse hat, einschließlich der handelsüblichen Verpackung mit eigenen Fahrzeugen befördert werden. 

Versichert sind ferner firmeneigene Kundendienstwerkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte sowie Muster und Vorführgeräte. 

Versicherungsschutz besteht für Transporte mit Kraftfahrzeugen und Anhängern, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden. Hierzu zählen auch vom Versicherungsnehmer dauerhaft gemietete und geleaste Kraftfahrzuge und Anhänger. 

Tipp

Werden Güter gegen Entgelt transportiert, verlangt der Gesetzgeber dafür eine spezielle Versicherung – siehe hierzu unter Frachtführer-Haftpflichtversicherung.

Wann und wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt, sobald die versicherten Güter am Absendungsort zur unverzüglichen Beförderung von der Stelle entfernt werden, an der sie bisher aufbewahrt wurden. Dies schließt die Beladung und Entladung mit ein. 

Die Versicherung endet, sobald die versicherten Güter am Ablieferungsort an die Stelle gebracht sind, die der Empfänger bestimmt hat (Ablieferungsstelle), sofern dies unverzüglich nach Entladung erfolgt.

Versicherungsschutz besteht für Fahrten innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches.

Wie sind die Güter geschützt?

Neben Transportmittelunfall, geplatztem Reifen, Achsenbruch, den Elementarereignissen, Brand, Blitzschlag, Explosion ist auch der Schaden infolge Einbruch-Diebstahl (gilt nicht bei offenen Fahrzeugen und Anhängern), Raub, Diebstahl ganzer Kolli (gilt nicht bei offenen Fahrzeugen und Anhängern), Diebstahl und Unterschlagung des ganzen Fahrzeuges versichert.

Auch Verderb bei temperaturgeführten Gütern ist im Rahmen besonderer Bestimmungen  versichert.

Selbst bei Aufruhr, bürgerliche Unruhen und Streik sind Ihre Güter geschützt.

Zusätzlich zum Warenschaden werden gezielt schadenbedingte nachgewiesene Aufwendungen und Kosten bis zu dem im Versicherungsschein oder den Versicherungsbedingungen genannten Betrag auf erstes Risiko übernommen.

Wie wird der Beitrag ermittelt?

Die Beiträge werden auf Basis der jeweiligen Risikofaktoren und der Anzahl der Fahrzeuge berechnet. Dabei gilt als Ladungsmaximum der höchste Ladungswert, der sich auf einem der versicherten Fahrzeuge bzw. dem Anhänger befinden kann.

Eine Auflistung einzelner Fahrzeuge ist nicht erforderlich. 

Eine Fuhre Sicherheit!

Nicht nur das Fahrzeug, auch die kostbare Ladung ist permanent gefährdet. Deshalb unsere Empfehlung: Die Werkverkehrsversicherung der Allianz Esa.