Downloads Firmen- Reisegepäckversicherung
Wenn Sie einen wichtigen Termin mit Ihrem Geschäftspartner haben oder einen Mitarbeiter zu einer Besprechung ins Ausland schicken, dann sollten die Rahmenbedingungen für die Reise stimmen. Wenn ein Koffer nicht am Zielflughafen ankommt, ein Gepäckstück bei der Beförderung beschädigt oder im Hotel gestohlen wird, ist das nicht nur äußerst unangenehm – es kann auch teuer werden. Vor Schlamperei und Diebstahl kann Sie niemand ganz bewahren. Vor den finanziellen Folgen schon: Mit der Firmen-Reisegepäckversicherung der Allianz Esa können Sie und Ihre Mitarbeiter beruhigt auf Reisen gehen.
Wie leicht kann etwas auf einer Dienstreise abhandenkommen oder beschädigt werden. Durch eine Firmen-Reisegepäckversicherung können Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter schützen.
Alle im Versicherungsschein genannten Personen bzw. Personengruppen sind versichert.
Versichert ist das Reisegepäck, das die versicherten Personen während der Reise mit sich führen. Hierzu zählen sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Dienstreise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden.
Das Reisegepäck ist versichert, wenn es abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich bei einem Beförderungsunternehmen, beim Gepäckträger, in der Gepäckaufbewahrung oder in Ihrer Unterkunft befindet.
Haben Sie während der Reise das Gepäck bei sich, sind Sie versichert gegen:
Ein Schaden am Gepäck wird z.B. ersetzt,
Es wird kein Ersatz für Abnutzung und Verschleiß sowie für Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen geleistet.
Für vereinzelte Gegenstände, wie
gelten zum Teil Ausschlüsse bzw. Entschädigungsgrenzen.
Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind dann versichert, wenn Sie Eigentum des Reisenden sind.
Ersatzkäufe: Wenn das Gepäck nicht fristgerecht ankommt, sind auch notwendige Ersatzkäufe, um die Zeit bis zur verspäteten Ankunft des Gepäcks zu überbrücken, versichert. Hierfür gelten besondere Entschädigungsgrenzen.
Sie können beim Versicherungsschutz wählen:
Ihr Versicherungsfachmann in Ihrer Nähe berät Sie gerne.